Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben; dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Die Betroffene lebt zusammen mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder in äußerst beengten Wohnverhältnissen. Die Mutter spricht nicht deutsch und ist finanziell von den Leistungen, die sie für die Tochter erhält, abhängig. Sie verhindert deshalb den Auszug der Betroffenen in eine betre…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne der eventualiter beantragten Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen berechtigt . Nach § 119 AußStrG hat das Gericht, wenn das Verfahren aufgrund der Ergebnisse der Erstanhörung fortzusetzen ist, für einen Rechtsbeistand der betro…