JudikaturJustizRS0126341

RS0126341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2011

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Höhe des Kostenersatzanspruchs des Antragsgegners für das Einschaltungsentgelt einer zu Unrecht erwirkten Veröffentlichung ordnet das Gesetz nicht an. Der analogen Anwendung des § 41 Abs 5 vierter Satz MedienG auf den Fall des § 17 Abs 5 zweiter Satz MedienG steht das Fehlen einer planwidrigen Lücke entgegen.

Entscheidungen
2