JudikaturJustizRS0126290

RS0126290 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2011

Unter dem Aspekt des § 364 ABGB ist zwischen dem durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckten Überfliegen von „Luftfahrtzeugen und Luftfahrtgeräten“ und der davon ausgehenden Lärmentwicklung und den Emissionen, die durch das Starten und Landen auf einem bestimmten Flugplatz entstehen, zu unterscheiden. Letztere sind dort, wo damit für nahe gelegene Grundstücke ein qualitativer Unterschied zu den durch das zulässige Überfliegen bestehenden Belastungen verbunden ist, nicht durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckt.

Entscheidungen
2