JudikaturJustizRS0126269

RS0126269 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2013

Der Grad des Verschuldens eines Unternehmens an einer Zuwiderhandlung hängt auch davon ab, inwieweit es (etwa als Teil eines großen internationalen Konzerns) über juristischen und wirtschaftlichen Sachverstand und Ressourcen verfügt und sein Fehlverhalten leicht erkennen kann.

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3