Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird aufgehoben und diesem die neuerliche Entscheidung über die Berufung der beklagten Partei aufgetragen. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Begründung: Die (deutsche) Klägerin, die selbst Humanmedizinerin ist, beabsichtigte im Jahr 2014 erstmals die Anschaffung eines Pferdes. Dazu wollte sie eine Ankaufsuntersuchung mit einem Standard-Röntgenbefund durchführen lassen. Am 1. 7. 2014 erfolgte ein erster Kontakt zwischen den Parteien, wobe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsbegehrens auch berechtigt. 1. Am 1. 7. 2014 führte die Beklagte im Auftrag der Klägerin eine Ankaufsuntersuchung an einer noch im Eigentum der späteren Verkäufer stehenden Stute durch, wofür sie 600 EUR in Rechnung stellte. Ve…