JudikaturJustizRS0126209

RS0126209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2023

Die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft ist lediglich einer Art Missbrauchskontrolle unterworfen. Die Opferinteressen finden in der ebenfalls schützenswerten Position des Beschuldigten ihre Grenzen.

Entscheidungen
7