JudikaturJustizRS0126204

RS0126204 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2022

Beabsichtigt das Rekursgericht in einem zweiseitig geführten Sicherungsverfahren, seine Entscheidung auf Beweismittel zu stützen, zu denen die gegnerische Partei in erster Instanz nicht Stellung nehmen konnte, muss es der gegnerischen Partei vor seiner Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung geben.

Entscheidungen
4