Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat wie folgt: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 4.687,07 EUR samt 4 % Zinsen aus 4.442,07 EUR von 31. 1. 2008 bis 2. 7. 2009 und aus 4.687,07 EUR ab 3. 7.…
Text Entscheidungsgründe : Am 15. September 2005 ereignete sich in Wien 23 im Bereich der ampelgeregelten Kreuzung der Breitenfurter Straße mit der Zufahrt zu einer Tankstelle auf Höhe der ON 164 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und Gerald M***** als Lenker eines bei …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt. Der Revisionswerber führt aus, nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung sei das Befahren eines Straßenteils außerhalb von Begrenzungslinien grundsätzlich nicht verboten, eine vom Fahrzeuglenker überfahrene Ordnungslinie habe auf den Vorrang und die …