Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23. 10. 2008 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des am 11. 8. 1970 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit ab. In seiner Klage brachte der Kläger sinngemäß vor, seine Invalidität sei Fo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Der Kläger macht geltend, im vorliegenden Fall entfalle die Wartezeit gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG, weil sein Unfall als gleichgestellter Arbeitsunfall iSd § 176 Abs 1 Z 3 ASVG zu werten sei. Soweit § 235 …