BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESSechster Unterabschnitt Soziale Fürsorge§ 76

§ 76Unfallfürsorge

In Kraft seit 01. Januar 1970
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