JudikaturJustizRS0126124

RS0126124 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2018

Personen, die aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zum Sachwalter bestellt worden sind, haben nach allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts für den Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB einzustehen.

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