Spruch I) Der Schriftsatz der Klägerin vom 27. 1. 2010 („Weiteres Vorbringen zur bereits eingebrachten Rekursbeantwortung“) wird zurückgewiesen. II) Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieh…
Rechtliche Beurteilung Beide Rekurse sind zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Klägerin hat zusätzlich zu ihrer Rekursbeantwortung einen Schriftsatz mit „weiterem Vorbringen zur bereits eingebrachten Rekursbeantwortung“ eingebracht. Dieser Schriftsatz verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels (RIS…