JudikaturJustizRS0126119

RS0126119 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Die durch die Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Keyword generierte Werbung eines Dritten greift in die Rechte des Markeninhabers nur dann nicht ein, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

Entscheidungen
7