Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger erlitt im Jahr 1986 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels. Er prallte mit dem Kopf gegen die Seitenscheibe seines Pkws, wodurch die Scheibe zerbrach und Glassplitter in die Stirnhöhle eintraten. Nach dem Unfall litt der Kläger jahrelang…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Beurteilung der Verjährungsfrage von der Auslegung des § 58a Abs 1 ÄrzteG durch den Obersten Gerichtshof abgewichen ist. Er ist aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, das Berufungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, …