Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der Nebenintervenientin binnen 14 Tagen die mit 2.400,37 EUR (darin 400,06 EUR USt) bestimmten Kosten des R…
Text Begründung: Die Gemeinschuldnerin und die beklagte Partei bildeten eine ARGE, welche im Auftrag der Nebenintervenientin eine Rauchgasreinigungsanlage in Moskau errichtete. Die beklagte Partei legte gegenüber der Nebenintervenientin Rechnung, wobei sie Abzüge wegen angeblich mangelhafter Leistung der…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 1.1. Seit der Aufhebung des § 18 Abs 4 ZPO durch die ZVN 2009 ist die Entscheidung über die Zulassung des Nebenintervenienten abgesondert anfechtbar. Die frühere gegenteilige Judikatur (RIS Justiz RS0035514) ist damit überholt. 1.2. Ob ein Nebenintervenie…