RS0125901 – OGH Rechtssatz
RS0125901 – OGH Rechtssatz
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Bei der Beurteilung, ob die Höhe der zu erwartenden tatsächlichen Hauptmietzinseinnahmen des projektierten Verteilungszeitraums nach § 18 Abs 1 erster Satz MRG einer Erhöhung der Hauptmietzinse entgegensteht, kommt es nicht darauf an, ob die Vermieter über ihre Einnahmen bei wirtschaftlicher Betrachtung frei verfügen können, oder ob sie damit Kredite für früher durchgeführte Verbesserungsarbeiten zurückzahlen.