Spruch 1.) Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). 2.) Dem Rekurs der Beklagten wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind Kosten des weiteren Verfahrens.…
Text Begründung: Die Klage war zunächst gegen Maria E***** gerichtet. Diese ist am 11. 4. 2008, also nach der Entscheidung der zweiten Instanz, verstorben, sodass als beklagte Partei in weiterer Folge die Verlassenschaft nach Maria E***** auftrat, die in der Folge auch den hier zu entscheidenden Rekurs g…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichts gerichtete außerordentliche Revision des Klägers ist nicht zulässig , der Rekurs der Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts ist zulässig , aber nicht berechtigt . I. Zur außerordentlichen Revision des Klägers : Die Auslegung der …