Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Antragsteller beantragten die Bewilligung der Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt der im Jahr 2012 verstorbenen Betroffenen. Um die Höhe des in einem gegen sie angestrengten Zivilprozess behaupteten Schadens verifizieren zu können, sei die Akteneinsicht im beantragten Umfang er…
Rechtliche Beurteilung 1. Ist der Rekurs ohnehin als unzulässig zurückzuweisen, wäre es ein überflüssiger Formalismus, wollte man die Akten dem Rekursgericht mit dem Auftrag zurückstellen, seinen Beschluss durch einen Ausspruch nach § 59 Abs 2 AußStrG zu ergänzen (vgl 8 Ob 42/15g mwN; RS0007063). Erwägungen, ob der Entsch…