JudikaturJustizRS0125862

RS0125862 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2016

Für den Austrittsgrund der dauerhaften Gesundheitsgefährdung ist die Prognose maßgeblich, zukünftig das Dienstverhältnis nicht ohne Gesundheitsgefährdung fortsetzen zu können. Auch eine psychische Belastungssituation für den Dienstnehmer am Arbeitsplatz (hier: gescheiterte private Beziehung zum Dienstgeber) kann einen vorzeitigen Austritt rechtfertigen.

Entscheidungen
4