Spruch Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht bewilligt. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Andreas R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 Abs 1 StGB (II./), der Vergehen der sittlichen Gefährdu…
Rechtliche Beurteilung Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – nicht berechtigt. Gemäß § 364 Abs 1 Z 1 StPO ist diese (ua) gegen die Versäumung der Frist zur (hier:) Ausführung eines Rechtsmittels zu bewilligen, wenn nachgewiesen wird, das…