JudikaturJustizRS0125861

RS0125861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2018

Eine Wiedereinsetzung findet nicht statt, wenn die Organisation des Kanzleibetriebs des Verteidigers nicht so gestaltet ist, dass entweder ein täglicher Abruf des ERV‑Computer‑Systems gewährleistet ist oder zumindest der Sendebericht der im elektronischen Weg übermittelten Entscheidung angeschlossen wird.

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4