JudikaturJustizRS0125787

RS0125787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2019

Hinsichtlich der Verpflichtung, sich vor einem Einbiegen nach links davon zu überzeugen, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, macht es keinen Unterschied, ob für diesen Bereich ein Überholverbot besteht oder nicht.

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