Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. I. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass sie als Teil- und Teilzwischenurteil zu lauten hat: „1. Das Leistungsbegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 22.003,80 EUR samt 4 % Zinsen seit …
Text Entscheidungsgründe: Am 3. 11. 2016 kam es auf Höhe des Hauses Petersgasse 118 in Graz zu einem Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Im Unfallbereich verläuft die Petersgasse in G…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , sie ist auch teilweise berechtigt . Die Revisionswerberin meint, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bezwecke das in § 9 Abs 1 StVO normierte Verbot, Sperrlinien zu überfahren, auch den Schutz der überholten Verkehrsteil…