JudikaturJustizRS0125784

RS0125784 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2021

Gegenüber dem auf Eigentumsrecht gestützten Herausgabeanspruch nach § 366 ABGB kann der beklagte Sachinhaber ein eigenes, dem Eigentümer gegenüber wirksames Recht zur Innehabung einwenden, wobei sowohl dingliche als auch obligatorische Rechte, aber auch familienrechtliche Benützungsrechte in Frage kommen.  Die Beweislast für die Beschränkung der dem Eigentümer in § 354 ABGB verliehenen Ausschließungsmacht trifft den Beklagten.

Entscheidungen
7