Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 371,52 EUR (darin 61,92 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E**…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht im Wesentlichen geltend, für die Anwendbarkeit von § 97 ABGB werde entgegen dem Standpunkt des Berufungsgerichts nicht vorausgesetzt, dass die Wohnung die gemeinsame Ehewohnung gewesen oder aktuell sei oder als gemeinsame be…