Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: „Für M***** R*****, geboren am 3. 12. 1981, zuletzt wohnhaft gewesen in ***** Wien, wird ein Abwesenheitskurator bestellt, dessen Auswahl dem Erstgerich…
Text Begründung: Die Antragsteller brachten als Eigentümer der Liegenschaft E*****gasse 26/D*****gasse 10, ***** Wien, eine Räumungsklage gegen M***** R*****, bulgarische Staatsbürgerin, als Mieterin der im vorgenannten Haus liegenden Wohnung top Nr 18 ein. Diese befinde sich grob schuldhaft im Zahlungsv…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. Schon eine Mahnung nach § 1118 ABGB ist nur dann wirksam, wenn der Erklärungsempfänger geschäftsfähig oder entsprechend vertreten ist. Ein nur gemäß § 116 ZPO bestellter Prozesskurator hat keine Verfügungsmacht über das Vermögen des Kuranden,…