Spruch Der angefochtene Beschluss wird aus Anlass des Revisionsrekurses der beklagten Partei als nichtig aufgehoben . Dem Rekursgericht wird aufgetragen, die Zustellung einer Gleichschrift des Rekurses an den Antragsgegner zu veranlassen und nach Einlangen der Rekursbeantwortung oder nach Ablauf der Rekurs…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Bekla…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung erhob die Beklagte einen Revisionsrekurs . 1. Das Rekursgericht hat zur Begründung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO verwiesen. Die Bestimmung über die Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse ist jedoch nur dann anwendbar,…