Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.680,84 EUR (darin 280,14 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte war testamentarische Alleinerbin nach einer Erblasserin, die bei einer Naturkatastrophe ums Leben gekommen war und vorerst als verschollen gegolten hatte, weshalb auch ein Abwesenheitskurator bestellt worden war. Zum Nachlass gehörte eine Liegenschaft mit einem Ein…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Soweit die Revisionswerberin als „Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens" in Wahrheit vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend macht, ist sie darauf hinzuweisen, dass eine Mangelhaf…