JudikaturJustizRS0125654

RS0125654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Bei der Bestimmung des § 16 AOCV, deren Adressat insbesondere der Pilot des Hubschraubers ist, handelt es sich um eine Schutznorm iSd § 1311 ABGB, die den Schutz der körperlichen Integrität und des Eigentums der „auf der Erde" befindlichen Personen, somit die Hintanhaltung von Drittschäden bezweckt.

Entscheidungen
2