Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: 1. Die Klagsforderung besteht mit 14.113,05 EUR zu Recht. 2. Die Gegenforderung besteht nicht zu Recht. 3. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagen…
Text Entscheidungsgründe: Am 11. 10. 2006 gegen 7:15 Uhr ereignete sich im Ortsgebiet von Bad Vigaun ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Autobusses und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig ; sie ist auch berechtigt . Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs liegt darin, dass aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, die die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem …