Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.174,83 EUR (darin 362,47 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 25. 6. 2007 ereignete sich in der Neubaugasse in Wien 7 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Drittbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Linienbusses beteiligt wa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es zur strittigen Frage der Benützungspflicht von Busspuren einer Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof bedarf. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Die Klägerin beharrt weiterhin auf ihrem Rechtsstandpunkt, dass das Verkehrszeichen nach § 53 Abs 1 Z 25 StVO eine B…