Spruch Den Revisionen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass sie einschließlich des rechtskräftigen Teils lautet wie folgt: „Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 20.295 EUR samt 4 % Zinsen aus 11.250 EUR vom 31.…
Text Entscheidungsgründe : Am 8. November 2006 ereignete sich gegen 11:20 Uhr auf der Inntalautobahn A12 auf der Richtungsfahrbahn nach Osten im Bereich der Ausfahrt Innsbruck Mitte ein Verkehrsunfall, an dem neben mehreren anderen Fahrzeugen auch das von Rene R***** gelenkte Betonpumpenfahrzeug d…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der Beklagten sind aus dem vom Berufungsgericht bezeichneten Grund zulässig, sie sind teilweise berechtigt. Beide Revisionswerber rügen als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, im vorliegenden Fall hätte § 273 ZPO zur Bemessung der fiktiven Reparaturkosten des Klagsfahrzeugs ni…