Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch einget…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . Das Berufungsgericht hat den Wert des Entscheidungsgegenstands grundsätzlich frei, auch abweichend vom Kläger, selbständig zu bestimmen (1 Ob 580/91 = RIS Justiz RS0042410 [T19]). Dieser Bewertungsausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO ist grundsätzlich unanfechtb…