Spruch Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht ließ über Zulassungsvorstellung des Vaters dessen ordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Erstgerichts, womit der Unterhaltsbeitrag erhöht wurde, nachträglich mit folgender wesentlicher Begründung zu: Es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu de…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist ungeachtet dessen nachträglicher Zulassung, woran der Oberste Gerichtshof gemäß § 71 Abs 1 AußStrG (iVm § 59 Abs 1 Z 2 und § 63 Abs 3 AußStrG) nicht gebunden ist, nicht zulässig (wie der Oberste Gerichtshof schon mehrfach zu den im Wesentlichen gleichen Normen der ZP…