Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Der zwischen den Streitteilen am 28. Dezember 2005 geschlossene Unternehmenskaufvertrag betreffend das Unternehmen mit dem Firmennamen 'S*****', Firmensitz *****, ist aufgehoben. Die bek…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Eigentümerin des nicht protokollierten Unternehmens „S*****" mit dem Standort W*****. Der Kläger betreibt ein Dentalstudio und einen Handel mit Dentalwaren in Graz. Etwa zu Beginn des Jahres 2005 stellte die damalige Lebensgefährtin des Klägers den Kontakt zur …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. I. Vorauszuschicken ist, dass der Kläger im Revisionsverfahren nur mehr die Anspruchsgrundlage des Irrtums und des Sachwuchers releviert, weshalb die weiteren, in erster Instanz geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahr…