Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Der mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 20. 10. 2006, 64 FR 1384/06s, titulierte Anspruch der beklagten Parteien, einem von diesen namhaft gemachten und von diesen bevollmächtigten…
Text Entscheidungsgründe : Das zuständige Firmenbuchgericht trug der nunmehr klagenden GmbH mit (in Rechtskraft erwachsenem) Beschluss vom 20. Oktober 2006 auf, „einen" von den nunmehrigen Beklagten, die zu ihren Gesellschaftern gehören, namhaft gemachten und von ihnen bevollmächtigten, zur Amtsverschw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig und auch berechtigt. 1. Wenn auch die vom Berufungsgericht aufgeworfene Rechtsfrage bisher in der Judikatur des Obersten Gerichtshofs noch nicht beantwortet wurde, stellt sie sich in dieser Form im vorliegenden Streit nach § 35 EO in Wahrheit nicht. …