JudikaturJustizRS0125599

RS0125599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2017

Die Arbeit in einer sogenannten geschützten Werkstätte erfolgt primär im Eigeninteresse der tätigen Person, weshalb kein Arbeitsvertrag vorliegt, auf den kollektivvertragliche Entgeltbestimmungen anzuwenden wären.

Entscheidungen
4