JudikaturJustizRS0125597

RS0125597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2010

Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter verpflichtet sich auf eigene Kosten zur jährlichen Wartung der Gas-Kombi-Therme. Bei Rückstellung der Wohnung ist dem Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten ein Nachweis über die regelmäßige Wartung zu erbringen." ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

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