JudikaturJustizRS0125576

RS0125576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2010

Das aus Art 12 EG (Art 18 AEUV) resultierende Diskriminierungsverbot ist als Teil des Gemeinschaftsrechts, das als Rechtsordnung sui generis anzusehen ist, einer „innerstaatlichen" Regelung gleichzuhalten. Ein Angehöriger eines Nicht-EU-Staats kann sich daher im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel des Art 4 TRIPS-Abk nicht auf Art 12 EG (Art 18 AEUV) berufen und ist somit nicht von der Pflicht zum Erlag einer Prozesskostensicherheit (§ 57 ZPO) befreit.

Entscheidungen
2