JudikaturJustizRS0125575

RS0125575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2019

Auch im Fall des unlauteren Eingriffs in eine geschützte Rechtsposition, die durch eine rechtskräftige Entscheidung im Einzelfall (hier: Schiedsspruch) geschaffen wurde, etwa durch Umgehung der Wirkungen des Exekutionstitels durch Neugründung einer Gesellschaft, auf die der Betrieb der verurteilten Kennzeichenverletzerin übertragen wird, ist die Lücke wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach UWG durch Anwendung der immaterialgüterrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (§§ 87a UrhG, 151 PatG, 55 MSchG) zu schließen.

Entscheidungen
2