Spruch 1. Dem Rekurs der erstbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. 2. Dem Rekurs der zweitbeklagten Partei wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und und es wird über die gegen die zweitbeklagte Partei erhobene Kla…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war drei Jahre Abteilungsleiterin im Arbeitsmarktservice ***** (in der Folge: AMS *****), ab 1994 Stellvertreterin der Geschäftsführerin. Sie bewarb sich auf die mit 1. 7. 2012 für eine Funktionsperiode von sechs Jahren neu zu besetzende Position der Landesgeschäfts…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nur hinsichtlich der zweitbeklagten Partei berechtigt. I. Organisation und Aufgaben des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich 1. Dieses (die erstbeklagte Partei) wurde durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl 1994/313,…