JudikaturJustizRS0125549

RS0125549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2009

Wird - im Fall der Verurteilung zur Zahlung eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen eines über Privatanklage eingeleiteten Medienstrafverfahrens gemäß §§ 6 ff MedienG - das strafgerichtliche Erkenntnis, auf welches die Entscheidung gegründet ist (§ 530 Abs 1 Z 5 ZPO), infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch Urteil des OGH aufgehoben, so beginnt die Frist des § 534 Abs 2 Z 3 ZPO, sobald der Wiederaufnahmskläger von diesem aufhebenden Urteil Kenntnis erlangt hat oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt Kenntnis erlangen konnte, mag auch dem Medienstrafgericht erster Instanz im aufhebenden Urteil die neuerliche Verhandlung und Entscheidung über den verfolgten Privatanklageanspruch aufgetragen worden sein.