Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 8.099,47 EUR brutto sA zu zahlen, wird abgewiesen. Die klagende Partei ist sch…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Land in der Zeit von 21. 12. 1970 bis 31. 5. 2007 als land- und forstwirtschaftliche Angestellte beschäftigt. Die Streitteile schlossen am 5. 6. 2002 gemäß § 27 AlVG eine „Vereinbarung über die Altersteilzeit", welche unter anderem lautet: „1. Di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. Die Revisionswerberin führt zusammengefasst aus, dass im Rahmen eines Altersteilzeitmodells mit geblockter Arbeitszeit während der Freizeitphase kein Urlaubsanspruch entstehe. Auch sei der Verbrauch des …