Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.327,68 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 221,28 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6. 2. 1974 bei der Beklagten als Geschäftsleiter beschäftigt, sein Verdienst betrug zuletzt 6.568,68 EUR monatlich (dies 16 x jährlich). Am 11. 5. 2000 wurde der Arbeitsvertrag des Klägers erneuert, der in seinem Punkt X.) lautet: „X.) Kündigung, Abberufung …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Zur Abberufung des Klägers als Geschäftsleiter in der Vorstandssitzung vom 4. 11. 2004: Der Revisionswerber führt aus, dass vom Einstimmigkeitsprinzip des § 17 Abs 2 Satz 1 GenG nur durch die …