Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 1.806,93 EUR (darin enthalten 301,16 EUR an USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Dem Vertreter der Beklagten wurde das Urteil des Erstgerichts am 1. 8. 2013 im Elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Berufung gab der Beklagtenvertreter zur Post. Laut Eingangsvermerk des Erstgerichts wies der Briefumschlag das Postaufgabedatum 20. 9. 2013 auf. Das Berufungsgerich…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Rechtssatz, dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe, kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt, die zunächst vollen Beweis mach…