Spruch I. Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Abweisung des Exekutionsantrags betreffend die Exekutionstitel über den Betrag von 4.239,33 EUR (aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Aachen vom 16. August 2004) und über 1.814,96 EUR (aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landg…
Text Begründung: [1] Mit Antrag vom 15. Jänner 2020 begehrte der Betreibende gegen die Verpflichtete die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung von vollstreckbaren Forderungen in der Höhe von insgesamt 97.480,35 EUR sA auf den 3/8-tel Anteilen der Verpflichteten an der Li…
Rechtliche Beurteilung [6] Der Revisionsrekurs ist teilweise absolut unzulässig, teilweise ist die Vorlage verfrüht und im Übrigen ist er mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig. [7] 1. Wird auf Grund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführt, so werden die einzelne…