Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den Klägern die mit 967,12 EUR (darin 161,19 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Anschrift *****, steht ein Einfamilienhaus. Das Grundstück stand ursprünglich im Eigentum von Elfriede D*****. Nach deren Tod im Jahr 1999 erbten die vormalige Erstklägerin Irmtraud D***** (verstorben am 20. 2. 2007) und d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). In der Rechtsrüge vertritt der Revisionswerber zusammengefasst die Ansicht, trotz des Außerkrafttretens von Art 8 Nr 21 EVHGB …