JudikaturJustizRS0125424

RS0125424 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2009

Die dem § 122 Abs 2 lit b ASVG zugrunde liegenden Wertungen - Aufrechthaltung des Versicherungsschutzes für nach § 122 Abs 2 Z 2 ASVG Anspruchsberechtigte, die in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben und deshalb nicht vom Krankenversicherungsschutz des § 40 AlVG erfasst sind - treffen nach der Interessenlage der Betroffenen nicht nur für Sachleistungsansprüche, sondern gerade auch für den Geldleistungsanspruch Krankengeld zu. In analoger Erstreckung des § 122 Abs 2 Z 2 lit b ASVG ist § 138 Abs 1 ASVG dahin zu ergänzen, dass sich die dreiwöchige Schutzfrist um jenen Zeitraum verlängert, um den die Dauer des Anspruchsverlusts auf Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gemäß §§ 10, 11 bzw 25 Abs 2 AlVG über die Frist von drei Wochen hinausgeht.