Spruch Den Rekursen wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin erkannt, dass das Teilurteil des Erstgerichts zu lauten hat: „I. Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Si…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse sind aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig. Soweit die Ausführungen Zechners (in Fasching/Konecny ² IV/1 Rz 64 f) und E. Kodeks (in Rechberger , ZPO³ § 519 Rz 20) dahin zu verstehen sein sollten, dass der Rekurs gegen zweitinstanzliche Beschlüsse, mit denen ein Teilur…