Spruch Das Revisionsverfahren wird von Amts wegen fortgesetzt. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihres Vertreters einen mit 185,76 EUR (darin 30,96 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Anteil an den Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tage…
Text Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Klärung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die maßgebende Gesetzeslage zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. In ihrer ausführlichen Revision vertritt die Klägerin kurz zusammengefasst folgende Rechtsansichten (die auch als Rechtsfragen von erheblicher Bed…