Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 373,68 EUR (darin 62,28 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3. 1. 2000 bis 29. 2. 2008 bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung und unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe. Der Kläger wurde von der Beklagten am 23. 11. 2007 zum 29. 2. 2008 gekündigt. Bei de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig. Sie ist aber nicht berechtigt. Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen erweist sich als zutreffend, sodass auf diese verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Rechtsmittelausführungen Folgendes entgegenz…