RS0125244 – OGH Rechtssatz
RS0125244 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Verlassen des Tatorts mit vier aus der eingeschlagenen Auslage entnommenen Feuerzeugen entspricht dem Bruch fremden und der Begründung eigenen Gewahrsams.
RS0125244 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Verlassen des Tatorts mit vier aus der eingeschlagenen Auslage entnommenen Feuerzeugen entspricht dem Bruch fremden und der Begründung eigenen Gewahrsams.