JudikaturJustizRS0125202

RS0125202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Entscheidungen und Willenserklärungen im Bezug auf das Vertragsverhältnis erfolgen auf Vermieterseite durch den Vermieter ausschließlich selbst" ist nicht intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG und auch nicht unter dem Blickwinkel des § 10 Abs 1 KSchG zu beanstanden.

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